2011: 100 Jahre Frauentag - unser offener Brief an Gyn.

Diese Seite können Sie in Ihrer Webseite unter http://100-Jahren-Frauentag.sonnenstrahl.org verlinken.

"1911, vor 100 Jahren wurde der internationale Frauentag instaliert. Vor 50 Jahren - 1961 - kam die Antibabypille auf den österr. Markt und 2010 hatte die Internetseite YouPorn die meisten Zugriffe weltweit" meldet am 10.3.2011 www.krone.at.

Aus Anlass vom 8. März 2011: 100 Jahren internatinaler Frauentag (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Frauentag) haben wir eine Aussendung gemacht an Ärzte, die von Zeugung an mit Kindern (auch im Todesfall) aus beruflichen Gründen zu tun haben.

Beispiel: Ihre Mailadresse habe ich u.a. http://abtreibung.at/fur-ungewollt-schwangere/beratungsstellen entnommen.

Bitte hören Sie den "stummen Schrei" und erinnern wir uns gemeinsam an Dr. Bernard Nathanson > http://der-stumme-schrei.sternenkind.info/

Ein bestattungsfreundlicher Umgang mit während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern geht ganz einfach: einzeln z.B. in einem Fötensarg aus Karton erfassen, erhältlich in 5 Größen bei www.http://www.kartonfritze.de/kartonfritze.de

Zum Thema "http://bestattungsfreundliche.sternenkind.info" planen wir eine Liste  von Bestattungsfreundlichen & nicht bestattungsfreundlichen Kliniken/ med. Einrichtungen zu erstellen.

Dazu bieten wir Ihnen im Ihrem Interesse an Ihre Rückmeldung bei uns zu veröffentlichen - denn zunehmend häufiger wird die Bestattungsmöglichkeit ein Auswahlkriterium.

Unsere Erfahrungen zeigen: zunehmend mehr Angehörige von während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbene Kinder wollen ihr Kind um seiner selbst Willen würdigen, einen Namen geben, auf einem Friedhof verabschieden/ Beerdigen.

Lt Wiener Bestattungsrecht steht das den Angehörigen von Zeugung weg zu, wobei still geborene Kinder im Bestattungsrecht "Leibesfrüchte" & außerhalb des Mutterleibes verstorbene "Leichen" genannt werden.

Leichen sind im Wiener Bestattungsrecht den Leibesfrüchten gleichgestellt und müssen in Wien auf einem Friedhof ....

Falls es noch nicht bekannt sein sollte: Der Verein Sonnenstrahl setzt sich ein für die Beerdigung von Zeugung an. Als Eltern von während der Schwangerschaft verstorbenen Kindern schließen wir uns nicht der Aussage von Dr. Fiala an, der uns aufforderte vom (beerdigungswürdigen) Kind erst zu reden, nachdem diesem eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, siehe http://dr.christian.fiala.sternenkind.info/

Aktion Allen Menschen ein Grab: Wir definieren "von Zeugung an ist jedes verstorbene Kind ein beerdigungswürdiges Kind".

Was viel zu wenig bekannt ist: schon jetzt können Angehörige von Zeugung an ihr während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kind einer Beerdigung zuführen.

Durch die Wahl der Klinik beeinflussen Angehörige, wie das bestehende Bestattungsrecht umgesetzt wird.

Als von Zeugung an Bestattungsfreundliche Kliniken gelten das Wiener AKH, KFJ, Göttlicher Heiland, SMZ - Ost, Goldenes Kreuz, KH Hietzing (ehemals Lainz), Frauenklinik Semmelweis, KH Rudolfstiftung, St. Josef KH, St. Anna Kinderspital, Wilhelminenspital ...

In den angeführten Kliniken haben Angehörige bis zu 28 Tagen lang Zeit, der Klinik eingeschrieben/schriftlich ihren Bestattungswunsch mitzuteilen, gerechnet ab dem Tag da das Kind still geboren wurde oder außerhalb des Mutterleibes starb. Zeitgleich müssen die Angehörigen die Klinik von der "Archivierungspflicht" entbinden.

Daran anschließend führt die Klinik ihr während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kind der Totenbeschau zu, welche die Grundlage dafür ist, das eine Beerdigung/ Bestattung stattfinden kann.

Bezüglich Begräbniskosten: Angehörige müssen nicht auf das Ihnen zustehende Bestattungsrecht verzichten, selbst wenn Sie wirtschaftlich arm (z.B. MA 40 Geldbezieher) sind, denn der Verstorbene hat selbst für seine Begräbniskosten wirtschaftlich aufzukommen. Diese Rechtsprechung gilt auch für minderjährig Verstorbene, aber auch für während der Schwangerschaft, Geburt verstorbene Kinder. Die MA 40 ist zur Kostenübernahme für ein einfaches Begräbnis angehalten, siehe http://www.sonnenstrahl.org/uploads/media/5.11.2010_UVW_bestaetigt_die_kostenuebernahme_durch_MA_40_.pdf

Das Wiener AKH zeigt vor, wie Angehörigenfreundlich Kliniken "im Auftrag der MA 15 www.wien.gv.at/ma15/" in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof auch mit unter 120 mm Scheitel- Steißbein - Länge - Kindern umgehen kann: (eigentlich im Auftrag der Angehörigen, weil die Angehörigen der Klinik - und nicht dem Bestatter - den Begräbniswunsch mitteilen!)

Begräbnisse "im Auftrag der MA 15 = dem Wiener Gesundheitsamt" werden dzt. immer von der MA 40, dem Wiener Sozialamt finanziert abgewickelt.

Die Sammlung in der Feuerhalle Wien Simmering www.krematoriumwien.at , die Kremierung von bis zu 30 Verstorbenen in einem Feuersarg, Die Sammlung der Asche in einer Urne von mehreren Sammelkremierungen, die vierteljährliche Sammelverabschiedung in der Halle 3 am 1. Freitag in den Monaten 3,6,9 und 12 um 8 Uhr früh, sowie die zeitlich begrenzte Ruhestätte in der Gruppe 35b von unter 500 Gramm schweren still geborenen Kindern ist dabei inkl.

Doch die Kremierung müssen Angehörige nicht akzeptieren! Vorgehensweise: Die Angehörigen gehen zu einem Bestatter Ihrer Wahl, siehe http://bestattung.sternenkind.info .

Der kleinste Sarg bei der Bestattung Wien ist ein 80 cm Sarg, andere z.B. Islam. Bestatter haben kostengünstig 40 cm Särge aus Holz im Angebot. Begräbnisse in den österr. Bundesländern sind kinderfreundlicher als auch billiger: Zur Versorgung von Kindern bis 110 cm Körpergröße gibt es 1/2 Erwachsenengräber - die Verwaltung der Wiener Friedhöfe hat solche Gräber - bei Begräbnissen im Auftrag der Angehörigen - auf keinem der knapp 60 Friedhöfe im Angebot.

Kostengünstige Alternative: Einem bestehenden Grab kann ein Verstorbener beigelegt werden. Der Grabnutzungsberechtigte muss damit einverstanden sein. Verwandt müssen der Grabnutzungsberechtigte und der Verstorbene nicht sein.

Der Bestatter verrechnet direkt mit der MA 40, siehe http://ma40.sternenkind.info/  oder: Kindergräber = 1/2 Erwachsenengräber gibt es am islamischen Friedhof, 1230 Wien, ....

Ein Kind um seiner selbst von Zeugung an zu würdigen/ verabschieden/ beerdigen verstehen wir als Prophylaxe: Springfield, IL (Nov. 29, 2005) - Verglichen mit Frauen, die im letzten Jahr nicht schwanger waren, ist die Todesrate durch Suizid, Unfälle und Mord bei Frauen, die im letzten Jahr abgetrieben haben, 248% höher. Dies zeigt eine während 13 Jahren bei der gesamten Bevölkerung von Finnland durchgeführte Studie. Die Studie zeigt ebenfalls auf, dass die Zunahme der Todesrate vorwiegend auf Suizide zurück zu führen ist. Die Suizidrate bei Frauen, die abgetrieben haben, ist sechsmal höher als bei Frauen, die eine Geburt hatten und doppelt so hoch wie bei Frauen die eine Fehlgeburt hatten. Die Abtreibung und Suizid epidemiologische Studie welche im "European Journal of Public Health" erschienen ist, wurde von Finnlands "National Research and Development Center for Welfare and Health" geleitet. Die Forschung benutzte dazu die Daten aller Todesfälle von 1987 - 2000 in Finnland bei Frauen im gebärfähigen Alter (15 bis 49). David Reardon, der Leiter der Studie stellt fest: „Frauen, die abtreiben wollen, sollten darüber informiert werden, dass Abtreibung zu massiven physischen und psychischen Gesundheitsstörungen führen kann und dass sie der vielen psychischen und physischen Gesundheitsvorteile einer Geburt beraubt werden.” weiter » http://www.lebensgeschichten.org/abtreibung/suizidrate_frauen_abtreibung.php

Die seelischen Erkrankungen nach einem Schwangerschaftsabbruch sind im engl. sprachigen Raum als PAS (betrifft die Frau) und PASS (betrifft Folgekinder) bekannt. Im Deutschsprachigen Raum werden die Krankheitsbilder unter dem Thema PTBS posttraumatischen Belastungsstörungen behandelt. Weiterführende Informationen zum Thema PTBS finden Sie http://ptbs.sternenkind.info 

 

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